Die wichtigsten Fragen im Überblick

Die am häufigsten gestellten Fragen möchten wir Ihnen gerne hier beantworten. Sollte Ihre Frage nicht zufriedenstellend beantwortet sein, bieten wir Ihnen gerne ein persönliches Gespräch an!
Oder Sie nutzen einfach unser Kontaktformular.

Ja – zuständig sind entweder die Stadtverwaltung, die Gemeindeverwaltung oder die Kirchengemeinde.
Zu unserem Service gehört, diese Formalität für Sie abzuwickeln.

Diese Dinge werden auf jedem Friedhof unterschiedlich gehandhabt.
Wir prüfen und beachten die entsprechenden Punkte aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

Auch hier macht jeder Friedhof seine eigenen Vorgaben. Grundsätzlich hängt der Zeitpunkt von der Lage des Grabes auf dem Friedhof und den Bodenbegebenheiten ab.
Urnengräber können theoretisch sofort errichtet und bereits vor der Beisetzung von uns komplett fertig gestellt werden.
Bei Einzel- und Doppelgräbern raten wir dazu, drei Monate auf die Einfassung zu verzichten. Das Grabmal selbst kann jedoch schon früher angefertigt werden.

Im Normalfall liefern wir binnen acht bis zwölf Wochen, abhängig von der saisonalen Auslastung und bevorstehenden Feiertagen.
Da wir unser Material aus internationalen Steinbrüchen beziehen, kann sich die Lieferung unter Umständen verzögern.
Wir sollten deshalb über einen verbindlichen Liefertermin/Wunschtermin persönlich sprechen.

Den Preis bestimmen zahlreiche Faktoren, z.B. verwendetes Material, Größe, Art der Bearbeitung und Beschriftung sowie Ornamentik.
Alle Grabstätten werden von uns individuell nach Ihren Anforderungen und unter Berücksichtigung Ihrer Möglichkeiten gefertigt. Wir beraten Sie dazu ausführlich im persönlichen Gespräch.

Ja – um Rostflecken zu vermeiden, die sich nicht mehr entfernen lassen, legen Sie bitte ein Stück Plastikfolie unter das Gesteck, wenn dieses Blumendraht enthält.

Für eine problemlose Reinigung haben wir bewährte Produkte im Angebot.
Verwenden Sie stets klares Wasser und einen Schwamm bzw. eine Nylonbürste. Eine Stahlbürste kann das Grabmal beschädigen.

Die Umgestaltung einer bestehenden Grabanlage nach Ihren Wünschen gehört zu unserem Serviceangebot. Dabei kann die Schriftfläche abgeschliffen oder ergänzt werden. Problemlos hinzufügen lassen sich weitere Einfassungen, Schalen, Platten oder Abdeckungen.

Eine Rücknahme ist gesetzlichen Gründen leider ausgeschlossen. Gerne entsorgen wir aber fachgerecht in Ihrem Auftrag Grabmale und Grabeinfassungen.

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre.
In Friedhöfen entstehen bisweilen Schäden durch äußere Faktoren, die wir nicht beeinflussen können und die in der gesetzlichen Gewährleistung nicht eingeschlossen wären. Wir stehen dennoch während der Gewährleistungsfrist für unser Produkt gerade.
Eventuelle Schadensfälle wickeln wir unkompliziert ab. Bitte informieren Sie sich dazu in unseren AGB.